Internationale Leichentransporte aus dem Ausland
Unser Unternehmen sorgt für den Rücktransport des Verstorbenen nach Ungarn, gemäß internationalen Vorschriften in einem speziellen Sarg. Wir kümmern uns um die notwendigen Genehmigungen, behördliche und konsularische Angelegenheiten sowie die Koordination der Bestattungs- oder Einäscherungsverfahren sowohl im Inland als auch im Ausland. Im Falle eines Todesereignisses über den Ozean organisieren wir den Lufttransport vollständig und übernehmen auf Wunsch auch den Empfang am ungarischen Flughafen. Durch unser weitreichendes Partnernetzwerk in ganz Europa unterstützen wir bei der Kostenoptimierung und achten gleichzeitig auf den höchsten Respekt vor den Bestattungsriten.



Der Ablauf des Services
Unser Unternehmen übernimmt die vollständige Abwicklung der Beschaffung aller erforderlichen Genehmigungen und Dokumente für den internationalen Leichentransport, sowohl im Ausland als auch im Inland.
Im Falle eines Auslandssterbens muss immer die lokal zuständige Gesundheitsbehörde eine Transportgenehmigung erteilen. Darüber hinaus ist es notwendig, die Sterbeurkunde am Sterbeort zu besorgen oder zumindest den Todesfall zu melden, wozu die Behörden eine Bestätigung ausstellen.
In vielen Ländern ist es eine Vorschrift, dass die lokale Gesundheitsbehörde die Transportgenehmigung nur dann erteilt, wenn der Leichnam des Verstorbenen für den internationalen Transport durch eine Einbalsamierung vorbereitet wurde. Über diese durchgeführte Dienstleistung fordert das Gesundheitsamt eine Bescheinigung an.


Es ist erforderlich, aus Ungarn eine sogenannte Aufnahmeerklärung zu besorgen, die vom gewählten Friedhof für die Beerdigung ausgestellt wird. Der Inhalt dieser Erklärung besagt, dass der Friedhof die Erdbestattung des Verstorbenen sicherstellt und den Leichnam entgegennimmt.
Unser Unternehmen übernimmt für Sie die vollständige Verwaltung der Beschaffung aller erforderlichen Genehmigungen und Dokumente, die für die Durchführung des Leichentransports sowohl im In- als auch im Ausland notwendig sind.
Im Falle eines Todes im Ausland muss stets die zuständige lokale Gesundheitsbehörde die Transportgenehmigung erteilen. Bei einem Todesfall aufgrund eines Verkehrsunfalls ist zudem die Genehmigung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erforderlich.
Zusätzlich muss am Ort des Todes die Sterbeurkunde besorgt oder zumindest der Tod gemeldet werden, worüber die Behörden eine Bestätigung ausstellen.
Warum sollten Sie uns wählen?

Vollständiger Service
Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass die beste und gleichzeitig kosteneffizienteste Lösung für unsere Auftraggeber darin besteht, wenn alles aus einer Hand kommt.

Respektvolle Haltung
Die langjährige Erfahrung, empathische und engagierte Haltung unserer Leichentransport-Mitarbeiter bei der Durchführung der Leichentransportaufgaben.

Der Ablauf des Services
Straßentransporte von Verstorbenen
Laut § 35 Absatz (3) des Gesetzes 1999. Jahr XLIII. ist bei einer Überführung von Verstorbenen, die länger als 90 Minuten dauert, eine Mindesttemperatur von +18 °C erforderlich. Unser Unternehmen verwendet bei jeder Leichentransportfahrt Mercedes-Benz Vito-Fahrzeuge, die in Leichentransportfahrzeuge umgebaut und mit einem Kühlraum ausgestattet sind, der auf +4 °C eingestellt ist. Damit erfüllen wir sowohl die gesetzlichen und pietätvollen Vorschriften als auch die Erwartungen unserer Kunden vollständig.
Erforderliche Dokumente
Wenn alle erforderlichen Dokumente beschafft wurden, ist das zuständige ungarische Konsulat in dem betreffenden Land dafür verantwortlich, die internationale Leichentransportgenehmigung auszustellen. Diese Genehmigung wird auf den Namen des Bestattungsunternehmens ausgestellt, das den Leichentransport nach Ungarn tatsächlich durchführt. Gleichzeitig dient diese Konsulatsgenehmigung auch als Bestattungsgenehmigung in Ungarn. Das Vorhandensein dieser Genehmigung ist entscheidend für die rechtmäßige Durchführung der Bestattungsdienste.